| Rückenschutzleiter |
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Eine Steigleiter mit Rückenschutz wird nach geltenden gesetzlichen Normen und Regeln gefertigt. Für die Auslegungen und das Anbringen von Steigleitern gelten jedoch grundsätzlich die jeweiligen Normen der Unfallverhütungsvorschriften. Die Befestigung an den Gebäuden hat nach den Angaben des jeweiligen Bauleiters oder Statikers zu erfolgen.
Ab Gebäudehöhe über 4,5m sind alle Steigleiteranlagen mit einem Rückenschutz, welcher bei 3 Meter beginnt, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu versehen. |
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Rückenschutzleiter 




